Ribbesbüttel: Rat stoppt Hausbau an Dorfstraße
Veränderungssperre: Politiker befürchten, dass Mehrfamilienhaus nicht ins Ortsbild passt – Bebauungsplan wird erstellt
Ribbesbüttel. Ein Bauvorhaben im historischen Kern von Ribbesbüttel hat den Rat in Aufruhr versetzt. Die Politiker befürchteten, dass sich das geplante Mehrfamilienhaus nicht mit dem Dorfbild verträgt. Sie veranlassten eine Veränderungssperre. Auch ein Bebauungsplan wird aufgestellt.
Ursprünglich hatte die Gemeindeverwaltung für das Bauvorhaben ihr Okay gegeben, da es sich um „ein gewöhnliches Gebäude mit drei Eingängen“ handelt, das sich dort „gut einfügt“. Diesen Eindruck teilten Anwohner und Ratsmitglieder nicht. Der Bauausschuss hatte empfohlen, sich der Sache anzunehmen (AZ berichtete), der Gemeinderat kam dem jetzt nach. Die Verwaltung hat ihr Einvernehmen zum Bau inzwischen zurückgezogen.
Derzeit sehe es so aus, als ob der Abriss der alten Gebäude auf dem Grundstück an der Dorfstraße ruht, berichtete Bürgermeister Heinrich Stieghahn. Der Rat beschloss einstimmig, eine Veränderungssperre zu verhängen. Sie gilt mit der amtlichen Bekanntmachung am 31. Dezember für zunächst zwei Jahre. „Das reicht, um einen Bebauungsplan aufzustellen“, sagte Planer Hans Lindenlaub vom Braunschweiger Büro Schwerdt.
Einstimmiges Votum: Ribbesbüttels Rat hat fürs Baugrundstück in der Dorfstraße eine Veränderungssperre erlassen. Ron Niebuhr
Parallel dazu wird noch eine Erhaltungssatzung erstellt. Sie sorgt dafür, dass das Erscheinungsbild des historischen Dorfkerns gewahrt bleibt. Man wolle sich schließlich der Gestaltungsfragen in Gänze annehme und nicht etwa eine Verhinderungsplanung gegen ein einzelnes Bauprojekt betreiben, erklärte der Rat dazu. Letztere wäre baurechtlich unzulässig.
Die Beschlüsse zum Aufstellen eines B-Planes und zum Erstellen einer Erhaltungssatzung traf der Rat einstimmig. Über den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung entscheidet er zu einem späteren Zeitpunkt. „Unser Ziel ist, den dörflichen Charakter zu bewahren und keine städtische Bebauung zuzulassen“, so Stieghahn. rn
AZ 14.12.2018