Rat weist Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Buske zurück

Ribbesbüttel: Entscheidungen fielen einstimmig – Brückendurchlass in Klein Vollbüttel wird erneuert

Von Ron Niebuhr

Ribbesbüttel.

Nicht über eine, zwei oder drei, sondern gleich über vier Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Hans-Werner Buske hatte Ribbesbüttels Gemeinderat in jüngster Sitzung zu entscheiden. „So etwas habe ich in 27 Jahren Ratsarbeit noch nicht erlebt“, sagte Vizebürgermeister Ulf Kehlert. Der Rat wies alle Beschwerden einstimmig zurück.

Zuständig für die Frage, ob die vorliegenden Dienstaufsichtsbeschwerden begründet waren, war der Gemeinderat. „Er ist das Kontrollgremium“, erklärte Ulf Kehlert. Der Ribbesbütteler Vizebürgermeister übernahm zeitweilig für Bürgermeister Hans-Werner Buske den Ratsvorsitz, da für diesen natürlich ein Mitwirkungsverbot in Diskussion und Abstimmung über die Beschwerden galt. Den Sitzungssaal verlassen musste Buske jedoch nicht.

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 Der Ribbesbütteler Gemeinderat wies vier Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Hans-Werner Buske zu-
rück.

„Es fällt mir schwer, neutral zu bleiben, auch wenn es der Ratsvorsitz von mir verlangt“, sagte Kehlert. Denn mit den Dienstaufsichtsbeschwerden sei der Beschwerdeführer „weit übers Ziel hinausgeschossen“. Für die gleich vier Beschwerden musste wohl „wenigstens ein Baum sein Leben lassen“, verdeutlichte Kehlert, was für ein enormer Verwaltungsakt damit ausgelöst worden sei. Wenn man eine oder wie hier gleich drei Verwaltungen mit zusätzlicher Arbeit eindecken möchte, sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde ideal. Neben der Gemeinde Ribbesbüttel mussten sich mit den vier Beschwerden nämlich auch die Samtgemeinde Isenbüttel und sogar der Landkreis Gifhorn befassen, führte Kehlert weiter dazu aus.

Möglichkeit der Beschwerde ist „hohes Gut“

Kurzum: „Man muss unseren Bürgermeister oder seine Art zu kommunizieren nicht mögen. Aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein ungeeignetes Mittel, dem zu begegnen“, sagte Kehlert. Christian Wrede (CDU) fügte hinzu, dass es „ein hohes Gut unserer Demokratie ist, sich beschweren zu dürfen.“ Das sollte man auch grundsätzlich ernst nehmen. Aber ob man persönlich den Bürgermeister mag, sei unerheblich: „Was zählt ist, dass er einen guten Job macht“, betonte Wrede. Inhaltlich sei jedenfalls an den vorliegenden Dienstaufsichtsbeschwerden „nichts dran.“ Man sollte sie zurückweisen. Genau das machte der Rat einstimmig. Laut des Beschwerdeführers hatte Bürgermeister Buske auf eine Nachfrage „äußerst frech“ und „ohne Inhalt“ geantwortet, einen Antrag von ihm ignoriert, eine nicht fehlerfreie Sachentscheidung getroffen und es unterlassen, eine temporäre Einbahnstraße für die Heerstraße auszuweisen. Wegen letzterem forderte der Beschwerdeführer nun Schadenersatz. Der Rat wies auch das als unbegründet zurück. Wenn überhaupt obliegt es ohnehin dem Rat, Schadenersatz zu fordern. Zudem müsste dafür ein Schaden entstanden sein durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Bürgermeisters.

Die Verwaltung erklärte dazu, dass Bürgermeister Buske sehr wohl gegenüber Landkreis Gifhorn und Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine temporäre Einbahnstraße angesprochen habe, um Ausweichsverkehr wegen Bauarbeiten auf der Bundesstraße 4 zu vermeiden. Die Behörden hielten die Ausweisung einer Einbahnstraße allerdings für verzichtbar, da die offizielle Umleitung großräumig angelegt worden war. Ursächlich für mehr Verkehr in der Heerstraße war letztlich nicht das Fehlen einer Einbahnstraße sondern das Fehlverhalten jener Autofahrenden, die die offizielle Umleitung ignorierten.

Brückendurchlass der Mühlenriede wird erneuert

Einstimmig beschlossen hat der Rat in seiner Sitzung auch, den Brückendurchlass der Mühlenriede in Klein Vollbüttel zu erneuern. In der Ribbesbütteler Heerstraße werden Bodenschwellen montiert und Sperrflächen ausgewiesen, um dass Tempo zu drosseln und die Straße für Durchgangsverkehr unattraktiver zu machen. Nach zwei Jahren wird überprüft, inwieweit die gewünschte Wirkung erzielt wurde. Eine Einbahnstraße beziehungsweise ein Durchfahrverbot mit Ausnahme von Anliegenden lehnte der Rat einstimmig ab. Geschlossen sprach man sich zudem dafür aus, ergebnisoffen das Für und Wider der Umwandlung der Samtgemeinde Isenbüttel in eine Einheitsgemeinde zu erörtern.

12.12.2023 Aller Zeitung