Bebauungsplan soll Optik des Ribbesbütteler Dorfkerns erhalten
Gemeinderat definiert Details von Grundstücksgröße über Firsthöhe bis zur Dachfarbe
Von Christina Rudert
Ribbesbüttel. Die Gemeinde Ribbesbüttel steht in den Startlöchern für das Projekt Dorfregion. Der Gemeinderat befasste sich jetzt damit und beschloss – anders als Rötgesbüttel –, als Gemeinde dieses Jahr kein Projekt zur Förderung mehr zu beantragen. Bürgermeister Hans-Werner Buske begründete das: „Wir möchten gerne die breite Öffentlichkeit einbeziehen.“ Und eine Bürgerversammlung ist zurzeit wegen Corona nicht möglich.
Deshalb hält sich die Gemeinde zurzeit auch noch damit zurück, konkrete Projekte zu benennen. „Wir haben ein Jahr Zeit, können also im Moment völlig zieloffen diskutieren“, erklärte Buske gegenüber der AZ. Zumal die Gemeinde auch einen Weg finden möchte, alle Dörfer an der Förderung teilhaben zu lassen. „Es gibt immerhin bis zu 43 Prozent Zuschüsse“, nannte er auch einen finanziellen Anreiz. „Und die besondere Herausforderung für uns ist, dass die Dorfregion als Fördergebiet über die Samtgemeindegrenze hinaus geht“ – die Ribbesbütteler haben gemeinsam mit Rötgesbüttel den Antrag gestellt und bewilligt bekommen.
Neuer Bebauungsplan: Der Rat möchte die ursprüngliche Optik des Ribbesbütteler Dorfkerns erhalten und nicht weitere Gebäude wie den Neubau hinten rechts dort stehen haben.Foto: Sebastian Preuß
Private Anträge können bereits gestellt werden, und Buske weiß von mindestens elf Gemeindebewohnern, die die Gelegenheit bereits genutzt haben. „Privatleute können einen Antrag entweder auf Revitalisierung oder auf Umnutzung stellen.“ Revitalisierung bedeutet eher Modernisierung, Umnutzung wäre beispielsweise der Umbau einer nicht mehr genutzten Scheune in ein Wohngebäude. „Dafür gibt es mehr Zuschüsse.“
Ein großes, aber unstrittiges Thema bei der Ratssitzung war der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zur Innenentwicklung Dorfstraße. „Wir wollen das Ortsbild mit dem historischen Bestand erhalten“, begründete Buske diesen Bebauungsplan. Hintergrund war die Feststellung, dass für den größten Teil der alten Bebauung Ribbesbüttels kein Bebauungsplan vorhanden war. Als das Mehrfamilienhaus an der Dorfstraße entstand, wurde der Politik dieses Dilemma bewusst. „Das ist alles völlig legal, aber es passt halt nicht ins Dorfbild“, so Buske. Bevor ein weiteres ähnliches Gebäude entstehen konnte, verhängte der Rat eine Veränderungssperre für das Gebiet, aber so eine Veränderungssperre ist zeitlich befristet. „Deshalb haben wir mit einem Architektenbüro gemeinsam eine neue Satzung für die Innenentwicklung erarbeitet“, berichtete Buske.
In dieser Satzung steht beispielsweise, dass Grundstücke eine Mindestgröße von 750 Quadratmetern haben müssen. Die Firsthöhe von Neubauten ist auf neun Meter begrenzt, und sowohl Dach- als auch Fassadenfarben sind exakt festgelegt. Der entsprechende Beschluss im Rat fiel einstimmig. „Wir werden darüber nachdenken, ob wir in den nächsten Jahren auch für den restlichen Bereich Ribbesbüttels und für Vollbüttel Bebauungspläne beschließen“, kündigte Buske an.
Der Antrag eines Hauseigentümers im Baugebiet Ortfeld II, auf seinem Grundstück ein Carport und ein Gartenhaus errichten zu dürfen, wurde vom Rat bewilligt – es hatte zuvor schon andere Genehmigungen für Ausnahmen vom Bebauungsplan gegeben. Vertagt wurde die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung sowie ein Erlass einer Hausordnung für die Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde. Es gibt noch einige Details zu klären.
AZ 22.06.2020